Im Auftrag der Abteilung Natur- und Heimatschutz des Amtes für Raumentwicklung des Kantons Uri wurde für die Kernzonen in mehreren Gemeinden des Kantons Uri die Ausnützungsziffer (AZ) pro Grundstück ermittelt. Die dazu notwendigen Messgrössen (anrechenbare Bruttogeschossfläche (aBGF) und anrechenbare Landfläche (aLF)) wurden anhand der gültigen Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden sowie aus den Daten der amtlichen Vermessung berechnet.
Unsere Leistungen für das Amt für Raumentwicklung des Kantons Uri:
- Ermittlung der anrechenbaren Geschossflächen mittels Ortsbegehung
- Berechnung der Ausnützungsziffer pro Grundstück gemäss den Vorgaben der Bau- und Zonenordnungen sowie den Daten der amtlichen Vermessung
- Zusammenfassen und Dokumentation der Resultate (Karte, Bericht)