Infolge der Abstimmungsergebnisse vom 27.9.2020 erhalten Zürcher Gemeinden vom Kanton neu auch finanzielle Beiträge für den Unterhalt von Gemeindestrassen. Um die Ansprüche geltend zu machen, muss eine Gemeinde die Länge ihrer Strassen ausweisen können. Wir vereinfachen unseren Kunden die Arbeit immens, indem wir durch Datenanalyse der Eigentumsdaten mit der von uns nachgeführten Amtlichen Vermessung (AV) die Strassen im Eigentum der Gemeinde ausweisen.
Gut bewirtschaftete Daten und Informationen zahlen sich nun aus. Somit ist es unseren Mandatsgemeinden möglich, schnell und einfach eine kartografische sowie statistische Zusammenstellung an den Kanton zu liefern – faktenbasiert und einheitlich reproduzierbar.