Mutationen

Die Grundstücke sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Alle Änderungen an Grundstücksgrenzen sind beim zuständigen Geometer der Gemeinde in Auftrag zu geben. Dieser erstellt einen Plan zur geplanten Grenzänderung und reicht ihn im Kanton Zürich der Gemeinde zur Genehmigung ein. Bei Grundstücken im Landwirtschaftsgebiet ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Landwirtschaftsamtes einzuholen. Wenn alle Bewilligungen für eine Grenzänderung vorliegen, erstellt der Geometer die definitiven Mutationsurkunden, bestehend aus Mutationsplan und Mutationstabelle. Diese Akten werden im Kanton Zürich dem Grundbuchamt für den Vollzug eingereicht, während im Kanton Uri ein Notar die Akten beurkundet und dem Amt für Grundbuch anmeldet. Der Auftraggeber muss sich mit dem Grundbuchamt (ZH) oder einem Notar (UR) in Verbindung setzen, damit es die Grundbuchanmeldung und allenfalls weitere notwendige Akten (Verträge, Pfandänderungsgesuche) erstellen kann.
Wir sind in allen Gemeinden des Kanton Uri und 20 Gemeinden im Kanton Zürich als Geometer für die amtliche Vermessung zuständig und beraten Grundeigentümer in allen Fragen rund ums Thema Boden.