ÖREB BZO-Revision Gemeinde Oberengstringen

2016 hatte der Gemeinderat entschieden, die aus dem Jahr 1995 stammende Bau- und Zonenordnung vollständig zu überarbeiten, ausgelöst durch den 2009 erarbeiteten Masterplan für die Entwicklung des Zentrums. Mit der Revision soll die kommunale Nutzungsplanung an die neue kantonale Gesetzgebung angepasst werden. Zudem soll sie aufzeigen, wo eine Verdichtung nach Innen möglich ist. Eine erste Vorprüfung hat im Frühling 2018 stattgefunden. Die in den Vorprüfungsberichten enthaltenen Vorbehalte, Auflagen und Empfehlungen wurden von der Planungskommission analysiert und teilweise in die Bauordnung eingearbeitet. 2020 wurde die BZO für eine zweite Vorprüfung dem Kanton zugestellt. Anschliessend fand eine öffentliche Vernehmlassung statt. Es ist vorgesehen, die revidierte BZO im 2021 der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

 

Unsere Leistungen

  • Beratung des Fachplaners bei der digitalen Aufbereitung der Daten
  • Abklärung von fachlichen Fragen bei kantonalen Fachstellen
  • Erfassung der verschiedenen Planungsstände mit den Rechtdokumenten im ÖREB-Kataster

Facts

  • ÖREB-Katasterbearbeitung seit 2014
  • Mandatierte ÖREB-Katasterbearbeitungsorganisation seit 2016
  • Bearbeitung verschiedener Geschäftsfällen zur Nutzungsplanung, zu Grundwasserschutzzonen und Baulinien im ÖREB-Kataster seit 2016

 

Kompetenzen